Mittwoch, 20. Juli 2022

Geschwindigkeitssignale werden entfernt


Endlich gibt es keine Bussen mehr wegen der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Strassen. Ab 6. Juli 2022 müssen nämlich in der EU alle neu entwickelten Fahrzeuge mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ausgerüstet werden. Dieser Assistent warnt den Autofahrer, wenn er zu schnell fährt oder reduziert die Geschwindigkeit gerade selbst.

Die Tempobolzerei hat damit ein Ende. Wer trotzdem den Geschwindigkeitsrausch braucht, muss nach Deutschland fahren, wo bekanntermassen selbst unter Grüner Regierungsbeteiligung keine Höchstgeschwindigkeiten in Sicht sind. Man kann auch sein altes Auto als Dritt- oder Viert-Wagen behalten, um ohne störende Warnsignale weiterhin über die Strassen brettern zu können. Doch das können sich nur Nicht-Städter leisten, die nicht unter Parkplatznot leiden.

Wer nun glaubt, dass am 7. Juli 2022 die Werkhofmitarbeiter begonnen haben, flächendeckend die Geschwindigkeitssignale zu entfernen, hat sich schwer geschnitten. Auch die verhassten Blitzkästen, oder amtlich korrekt Geschwindigkeitsmessanlagen, werden bleiben. Bis nämlich 100 Prozent der Autos mit einem Intelligent Speed Assistance (ISA) ausgerüstet sind, wird es noch Jahrzehnte dauern. Das ASTRA wird deshalb das Programm VM-Roadmap, welches die Installation unzähliger intelligenter Geschwindigkeitsharmonisierungsanlagen beinhaltet, nicht stoppen. Denn die Erfassung der Geschwindigkeiten in den ISA erfolgt mittels zertifiziertem Kartenmaterial und den Kamerabildern der Verkehrsschilder. Und bis die elektronische Übermittlung der Höchstgeschwindigkeit direkt in die Autos funktioniert, wird es noch einige Zeit dauern. Internationale Normengremien streiten sich nämlich, welche CarToInfrastructure-Kommunikation nun zum Zuge kommen soll. Ob über das Mobilfunknetz mit 5G oder über ein WLAN-Netz oder über das Satellitensystem Starlink von Elon Musk: In jedem Fall braucht es einen massiven Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur. So wird es weiterhin Geschwindigkeitsübertretungen geben, was die Kassen der Kantone nach wie vor schön klingeln lässt.

Wer die Nase von dieser Bevormundung im Strassenverkehr voll hat, sollte auf den Öffentlichen Verkehr umsteigen. Dort gibt es zwar auch Höchstgeschwindigkeiten und ein ISA, aber darum muss sich der Lokomotivführer kümmern, die Bahnbenutzer sind davon nicht betroffen.

P.S. Ob die Schweiz diese EU-Regelung übernimmt oder wieder ein Sonderzügli fahren will, war bis Redaktionsschluss nicht bekannt.